Das Wichtigste in Kürze
- Laufzeit
- Anträge bis 31. Dezember 2027
- Höhe
- bis 50 % der förderfähigen Kosten, im Standard bis 7.500 €, in der Plus-Variante bis 30.000 €
- Mindestumfang
- 4.000 € förderfähige Kosten
- Antrag
- online durch Ihr Unternehmen selbst, vor dem Start des Projekts; pro Förderbereich (Digitalisierung, IT-Sicherheit) ein Antrag
- Ausgeschlossen
- klassische Präsentationswebsites, Standard-Onlineshops, Suchmaschinenoptimierung und Werbung
Wer den Bonus bekommt
Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme, die eine Betriebsstätte in Bayern haben. Dort muss das Vorhaben auch umgesetzt werden.
Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Freie Berufe wie Ärztinnen und Ärzte, Kanzleien oder Architekturbüros, Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie Unternehmen, die zu 25 % oder mehr der öffentlichen Hand gehören.
Was gefördert wird
Gefördert werden Leistungen externer Dienstleister, Software sowie Einrichtung, Anpassung und Programmierung. Typische Vorhaben aus meinem Bereich:
- ein Kundenportal, in dem Ihre Kundschaft Aufträge, Dokumente oder Lieferstatus sieht,
- eine Bestellung oder Buchung, die direkt an Ihre Warenwirtschaft oder Ihren Kalender angebunden ist,
- ein Produktkonfigurator, der eine fertige Anfrage oder ein Angebot erzeugt,
- eine App für Außendienst, Zeiterfassung oder die digitale Auftragsabwicklung,
- Schnittstellen zwischen Systemen, die bisher nicht miteinander sprechen.
Beratung und Schulung sind förderfähig, wenn sie Teil der Umsetzung sind, und dann höchstens zur Hälfte der Kosten.
Standard oder Plus
Standard gilt für die meisten Digitalisierungsvorhaben: 50 % Zuschuss, höchstens 7.500 €. Ein Portal für 15.000 € schöpft den Standard also bereits voll aus.
Plus ist für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt gedacht. Gemeint sind künstliche Intelligenz und intelligente Datenauswertung, intelligente Robotik sowie Simulation und digitale Zwillinge. Dann sind bis zu 30.000 € Zuschuss möglich. Eine gewöhnliche individuelle Programmierung zählt nicht als innovativ.
Was nicht gefördert wird
- klassische Websites, die das Unternehmen und seine Produkte vorstellen, ohne in Geschäftsprozesse einzugreifen,
- Onlineshops nach Vorlage ohne zusätzliche Anpassungen,
- Suchmaschinenoptimierung, Anzeigen, Newsletter und andere Marketingleistungen,
- Grafik- und Textarbeiten für sich genommen,
- Software, die Sie an andere Unternehmen verkaufen wollen,
- Projekte, die vor dem Antrag beauftragt wurden, auch mündlich.
Wird eine bestehende Website erweitert, ist das nur förderfähig, wenn die Erweiterung Ihre Abläufe spürbar verbessert, zum Beispiel weil Anfragen Ihrer Kundschaft direkt in Ihren Prozessen landen.
So gehen Sie vor
- Erstgespräch: Wir klären kostenlos, ob Ihr Vorhaben in den Digitalbonus passt.
- Beschreibung und Angebot: Ich beschreibe das Vorhaben so genau, wie der Antrag es verlangt, und mache Ihnen ein Angebot. Beauftragen Sie in diesem Schritt noch nichts, auch nicht den Projekt-Workshop. Er wird dann Teil des geförderten Projekts.
- Antrag: Sie stellen den Antrag online mit Ihrem ELSTER-Unternehmenskonto. Die Mittel werden monatlich freigegeben. Ist das Kontingent eines Monats erschöpft, geht es im nächsten weiter.
- Start: Nach der Eingangsbestätigung dürfen Sie auf eigenes Risiko beauftragen. Sicher ist die Förderung mit dem Bescheid.
- Abrechnung: Nach Abschluss reichen Sie den Verwendungsnachweis mit den Rechnungen ein.
Rechenbeispiel
Ein Bewerberportal mit Anbindung an Ihr E‑Mail-Postfach und Ihren Kalender im Paket Portal Start:
| Projektkosten netto | 14.900 € |
|---|---|
| Zuschuss bei Bewilligung (50 %) | − 7.450 € |
| Ihr Eigenanteil | 7.450 € |
Diese Zusammenfassung ersetzt keine Förder- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind die Förderrichtlinie und die Angaben auf digitalbonus.bayern. Über den Antrag entscheidet die zuständige Bezirksregierung.